1. Allgemeines

Unter dem Begriff reiter.solutions ist zu verstehen: Einzelunternehmen Jürgen Reiter, Eisenroitherweg 7, 4073 Wilhering. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung sämtlicher Leistungen durch reiter.solutions (Jürgen Reiter) und gelten für alle Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und reiter.solutions, und zwar auch für künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn dabei nicht ausdrücklich nicht auf sie Bezug genommen wird. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden von reiter.solutions nicht anerkannt. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein sollten, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang

Wird von reiter.solutions ein Angebot gelegt und vom Auftraggeber dazu ohne ausdrückliche Einschränkungen oder Abänderungen ein Auftrag erteilt, so richtet sich der gesamte Auftragsumfang aus der Leistungsbeschreibung im Angebot. Weicht die Auftragserteilung – in welcher Weise auch immer – vom Angebot ab oder wurde von reiter.solutions ein Angebot nicht gelegt, dann kommt das Vertragsverhältnis erst mit ausdrücklicher Auftragsbestätigung durch reiter.solutions zustande. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch reiter.solutions.

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die reibungslose Abwicklung seiner Mitwirkung bedarf. Insbesondere sind alle Leistungen von reiter.solutions (insbesondere Entwürfe, Skizzen oder Dateien) vom Auftraggeber zu überprüfen und binnen 10 Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Wird den Leistungen nicht innerhalb dieser Frist ausdrücklich widersprochen, so gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt. Die Mitwirkungspflicht des Auftragsgebers betrifft darüber hinaus insbesondere die Zurverfügungstellung erforderlicher Daten, Texte, zu verwendender graphischer Darstellungen, Logos, und dergleichen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, an Probebetrieben mitzuwirken.

Der Auftraggeber ist überdies verpflichtet, reiter.solutions rechtzeitig alle für die Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er hat zur Auftragsdurchführung zur Verfügung gestellte Unterlagen (welcher Art auch immer, insbesondere Fotos, graphische Darstellungen, Software etc) selbst auf die rechtliche Zulässigkeit der Verwendung, insbesondere auf allfällige Rechte (Urheberrechte und dergleichen) Dritter zu prüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, reiter.solutions diesbezüglich hinsichtlich sämtlicher allfälliger Rechte Dritter schad- und klaglos zu halten. Gleichzeitig räumt der Auftraggeber seinerseits reiter.solutions im Rahmen des Auftrags das uneingeschränkte Werknutzungsrecht an den übergebenen Unterlagen ein.

Der Auftraggeber ist seinerseits auch für das ordnungsgemäße technische Funktionieren seiner Hard- und Software sowie der rechtlichen Zulässigkeit deren Verwendung selbst verantwortlich.

3. Termine

Angegebene Liefer- und Leistungsfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist; ansonsten gelten sie als unverbindliche Einschätzung der voraussichtlichen Lieferung oder Leistung. Gerät reiter.solutions in Verzug, so treten Säumnisfolgen erst ein, nachdem der Auftraggeber erfolglos eine Nachfrist von 4 Wochen gesetzt hat.

4. Preise und Bezahlung

Bei den von reiter.solutions genannten Preisen ist konkret ausgewiesen ob es sich um Netto- oder Bruttopreise handelt. Es gilt als vereinbart, dass reiter.solutions berechtigt ist, die Preise insbesondere bei der Erhöhung von Energie-, Material- oder Personalkosten einseitig gemäß den geänderten Bedingungen anzuheben. reiter.solutions ist jederzeit berechtigt, Teilrechnungen über erbrachte Leistungen zu legen oder aber auch Vorauszahlungen für künftige Teilleistungen / die Gesamtleistung zu verlangen, Vorausrechnungen zu erstellen oder pauschale Akontozahlungen abzurufen. Unterbleibt die Ausführung von Arbeiten aus beim Kunden gelegenen Gründen, insbesondere aufgrund der von Verletzungen der Mitwirkungspflicht des Kunden, so gebührt reiter.solutions in jedem Fall das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Alle Leistungen und Barauslagen von reiter.solutions , die nicht ausdrücklich durch das im Vertrag vereinbarte Honorar abgegolten sind, können von reiter.solutions gesondert verrechnet werden. Rechnungen von reiter.solutions sind binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dies gilt insbesondere auch für die Gesamtabrechnung eines Auftrages, dessen Ausführung gänzlich oder teilweise aus beim Kunden gelegenen Gründen unterbleibt.

Wurde Ratenzahlung vereinbart, so behält sich reiter.solutions für den Fall der nicht rechtzeitigen und / oder nicht vollständigen Bezahlung auch nur einer Rate das Recht vor, die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust). Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist in jedem Fall und ausnahmslos ausgeschlossen.

5. Vorzeitige Vertragsauflösung

reiter.solutions ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Als wichtiger Grund ist es insbesondere anzusehen, wenn über das Vermögen des Auftraggebers das Konkursverfahren eröffnet oder ein Konkursantrag abgewiesen wird; wenn der Auftraggeber mit der Zahlung von Rechnungen, auch Teil- oder Vorausrechnungen, in Verzug gerät; wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder verzögert wird, insbesondere wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt; wenn die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht frei von Rechten Dritter sind; oder wenn ähnliche Umstände eintreten.

Im Falle der sofortigen Auflösung aus wichtigem Grund behält reiter.solutions gleichwohl den Anspruch auf das gesamte Entgelt; die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB findet keine Anwendung.

6. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht

Die von reiter.solutions erbrachten Leistungen bzw von reiter.solutions gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten vertraglich vereinbarten Entgelts ein¬schließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von reiter.solutions. Die Legung und Bezahlung von Teilrechnung bewirkt keine Änderung am Eigentumsvorbehalt. Dieser ist erst mit vollständiger Bezahlung (einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten) des Gesamtauftrages nach Endabrechnung erloschen.

Im Falle des Zahlungsverzugs des Auftraggebers ist reiter.solutions – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, sämtliche weitere Leistungen einzustellen.

Alle Leistungen von reiter.solutions (z.B. Ideen, Skizzen, Entwürfe, usw einschließlich jener Leistungen aus Präsentationen und Teile daraus) bleiben im Urheber- und Eigentumsrecht von reiter.solutions . Der Auftraggeber erwirbt durch (vollständige) Bezahlung lediglich das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Dies betrifft insbesondere auch von reiter.solutions erbrachte Software-Leistungen. Diesbezüglich erwirbt der Kunde lediglich das Recht, diese nach Bezahlung des gesamten Entgelts zu eigenen Zwecken im Ausmaß der erworbenen Anzahl an Lizenzen (mangels gegenteiliger Vereinbarung erwirbt der Kunde eine einzige Lizenz) zu verwenden.

Änderungen oder Bearbeitungen von durch reiter.solutions erbrachter Leistungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von reiter.solutions. Für jegliche Nutzung von Leistungen, die über den vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist die Zustimmung von reiter.solutions erforderlich. reiter.solutions steht es frei, für jede einzelne Zusatznutzung ein von ihr festzulegendes weiteres Entgelt zu verlangen. Unbeschadet darüber hinausgehender Schadenersatz-, Bereicherungs- oder Honoraransprüche haftet der Auftraggeber jedenfalls für jegliche widerrechtliche (zusätzliche, zustimmungslose) Nutzung in Höhe des doppelten, für den ursprünglichen Zweck vereinbarten Entgelts.

7. Daten und Kennzeichnung

reiter.solutions ist berechtigt, sämtliche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Daten zu verwenden, zu bearbeiten und zu verarbeiten sowie weiterzugeben, zu überlassen oder zu übermitteln. Dies gibt  insbesondere im Falle der Beauftragung von Subunternehmern. Der Auftraggeber stimmt dem ausdrücklich zu, insbesondere stimmt er der Übermittlung bzw Überlassung seiner Daten an Dritte sowie der Verwendung und Speicherung seiner Daten zu.

Der Kunde ermächtigt reiter.solutions überdies, seine Unternehmensdaten auf einer Referenzliste anzuführen, ohne dass eine weitere Zustimmung des Auftraggebers dazu einzuholen wäre.

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass reiter.solutions die von ihm bekannt gegebenen Daten (insbesondere Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Bankdaten, Kontodaten) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Auftraggebers sowie für eigene Werbezwecke von reiter.solutions automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass ihm Post, sei es in herkömmlicher Form oder auch in Form elektronischer Post, zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

reiter.solutions ist berechtigt, auf allen Lieferungen und Leistungen auf die Erstellung durch reiter.solutions hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein gesonderter Entgeltsanspruch zusteht.

reiter.solutions weist darauf hin, dass Domainregistrierungen lediglich im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers vorgenommen werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, reiter.solutions hinsichtlich aller sich im Zusammenhang damit ergebenden Forderungen, insbesondere in Ansehung allfälliger Forderungen Dritter aus dem Titel der Namens-, Urheberrechts- oder Wettbewerbsverletzung, schad- und klaglos zu halten. reiter.solutions ist auch insoweit nicht verpflichtet, Prüfungen über die Zulässigkeit der Verwendung des Domainnamens anzustellen und der Auftraggeber hiefür ausschließlich selbst verantwortlich.

8.  Übergabe / Gewährleistung

Die Übergabe der vertraglichen Leistung ist bei Web-Dienstleistungen mit der Onlinestellung – wovon der Auftraggeber zu verständigen ist – bewirkt; scheitert eine solche als beim Auftraggeber gelegenen Gründen, so ist die Übernahme mit dem Anbot der Online-Schaltung an den Kunden als erfolgt anzusehen.

Der Auftraggeber hat Lieferungen und Leistungen von reiter.solutions umgehend einer Überprüfung zu unterziehen und allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung / Leistung durch reiter.solutions, schriftlich unter detaillierter Anführung allfälliger Mängel zu rügen. Andernfalls geht die Lieferung / Leistung als genehmigt. Diese Untersuchungs- und Rügepflicht gilt in gleicher Weise bei Teillieferungen / Teilleistungen durch reiter.solutions.

Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge ist reiter.solutions berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn dies unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist und es ist der Auftraggeber auf die gesetzlichen Minderungs- oder Wandlungsrechte beschränkt. Erfüllungsort für allfällige Verbesserungslieferungen und / oder –leistungen ist der Unternehmenssitz von reiter.solutions.

reiter.solutions trifft keinerlei Haftung oder Gewährleistung für die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen, insbesondere nicht für die namens-, marken-, urheber- oder wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit. reiter.solutions haftet überdies in keiner Hinsicht für vom Auftraggeber vorgegebene, übergebene oder verwendete (verarbeitete und dergleichen) Inhalte.

reiter.solutions haftet nicht dafür, dass Webdienste dauernd und ohne Unterbrechung zugänglich sind und die gewünschten Verbindungen immer und jederzeit hergestellt werden können. Dies betrifft neben allgemeinen technischen Störungen der Internet-Diensteanbieter insbesondere auch Betriebsunterbrechungen aufgrund bzw für technische Arbeiten, insbesondere Wartungsarbeiten, durch reiter.solutions.

Bei Erbringung von edv-technischen Leistungen (Web-Dienstleistungen) oder Software-Leistungen trifft reiter.solutions keine Haftung dafür, dass diese bei sämtlicher Hard- oder Software – insbesondere bei älterer Programmsoftware – verwendet werden kann. Mangels gesonderter Vereinbarung wird reiter.solutions die Verwendbarkeit bei jeweils gängiger, marktüblicher Hard- und Software anstreben.

In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von reiter.solutions für sämtliche Schäden des Auftragsgebers ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Auftraggeber zu beweisen. Allfällige Schadenersatzforderungen des Auftraggebers sind von diesem  – unbeschadet kürzer gesetzlicher oder vertraglich vereinbarter Fristen – binnen 3 Monaten ab Kenntnis des Schadens bei sonstigem Verfall schriftlich anzumelden. Die Untersuchung- und Rügeobliegenheit des Auftragsgebers bleibt davon gänzlich unberührt.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

Erfüllungsort ist ausschließlich der Sitz von reiter.solutions. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in 4020 Linz vereinbart, sofern es sich beim Auftraggeber nicht um einen Konsumenten handelt und ein anderer Gerichtsstand gesetzlich zwingend angeordnet ist (§ 14 KSchG). Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung der Internetseite von reiter.solutions ergeben, sowie aus Geschäften, welche mit reiter.solutions abgeschlossen werden, gilt ausschließlich österreichisches Recht.

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, insbesondere zwingenden konsumentenschutzrechtlichen Vorschriften widersprechen, so berührt dies die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen nicht. Die ungültige Bestimmung ist so auszulegen oder zu ersetzen bzw zu ergänzen, dass der ursprünglich beabsichtigte Zweck soweit wie möglich erreicht wird.